«Das Vererben von Vermögen bedarf eingehender Beratung und Vorbereitung»

Vermögenswerte wachsen über Generationen. Dies gelingt nur mit einer sorgfältigen und umfassenden Vorbereitung zu Lebzeiten. Diego Wüthrich, Privatkundenberater der DC Bank, über eine Aufgabe, die eine feinfühlige Beratung erfordert.

Vermögen und Depots sind ein wesentlicher Bestandteil des letzten Willens. Sind solche Werte problemlos zu vererben?

Grundsätzlich ja. Nachkommen gehören zu den gesetzlichen Erben und werden im Todesfall automatisch begünstigt. In den meisten Schweizer Kantonen, so auch im Kanton Bern, sind direkte Nachkommen zudem von einer Erbschaftssteuer befreit. Dasselbe gilt für Ehegatten und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen. Bei Konkubinatspaaren hingegen braucht es spezifische Vorkehrungen. Unabhängig von der Familienform empfehlen wir eine frühzeitige Erbschaftsplanung, auch unter Beizug der Kundenberaterin oder des Kundenberaters bei der Hausbank, damit der letzte Wille so umgesetzt wird, wie man sich dies vorstellt und wünscht.

Was bedeutet das ganz praktisch? Wann muss was getan werden?

Man ist nie zu jung, um sein eigenes Testament aufzusetzen! Ich persönlich habe dies bereits in meinen Zwanzigern getan, als für mich feststand, dass ich meine Lebenspartnerin gefunden hatte.

Als Sie eine langfristige Perspektive hatten.

Genau. Später nach der Geburt des ersten Kindes habe ich das Testament überarbeitet. Damit man dafür nicht jedes Mal zum Notar gehen muss, erfüllt auch ein handschriftliches Testament seinen Zweck, wobei die gesetzlichen Formvorschriften zu beachten sind. Stabile Verhältnisse erfordern meist anwaltliche Unterstützung. Oftmals besteht kundenseitig zudem der Wunsch, die Abwicklung des Nachlasses für die Nachkommen so einfach wie möglich zu gestalten. Es kann somit in höherem Alter sinnvoll sein, Bankbeziehungen zu konsolidieren, insbesondere wenn Wertschriften involviert sind. So müssen dies die Erbenden anschliessend nicht mehr tun.

Was sollten Nachkommen tun, um nicht überrascht zu werden?

Die Schweizer Gesetzgebung ist grundsätzlich erbenfreundlich gestaltet. Somit sind weniger die Steuern problematisch, dafür bei mehreren Nachkommen die möglichen Ausgleichspflichten unter den Erbenden – insbesondere, wenn Liegenschaften vererbt werden, welche nicht so liquide sind wie Barvermögen oder Wertschriften.

Was gibt es bei den unterschiedlichen Vermögenskategorien zu beachten, beispielsweise bei Wertschriftendepots mit Aktien? Die Erben sollen ja nicht in Schwierigkeiten kommen.

Die meisten Kundinnen und Kunden gehen davon aus, dass der persönliche Anlagehorizont durch das eigene Ableben begrenzt ist und mit dem Alter immer kürzer wird. Dadurch verschlechtert sich das Risiko-Rendite-Profil der Wertschriftenanlagen. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig der Fall sein. Eine teilweise vorsichtigere Haltung bezüglich Risikopapieren in höherem Alter ist sicher nicht falsch, aber wir erleben auch oft, dass Wertschriftenportfolios durch die Erbenden in unveränderter Form weitergeführt werden. Damit verändert sich der Anlagehorizont entscheidend, was in der Anlagestrategie berücksichtigt werden sollte. Dies kann man aber nur tun, wenn die Pläne der Nachkommen bekannt sind und sie frühzeitig in den Anlageprozess involviert werden.

Das bedeutet?

Eine Möglichkeit dazu ist es, die Verwaltung der Wertschriften noch zu Lebzeiten bereits in die Hände der Kinder zu übergeben, wovon unsere Kundinnen und Kunden immer öfters Gebrauch machen.

«Sprecht miteinander! Und zwar nicht erst auf dem Sterbebett.»

Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen, das braucht Feingefühl in der Beratung!

In der Tat, es hilft, seine Kundinnen und Kunden gut zu kennen. Die Familie sollte sich frühzeitig zusammensetzen und einen gemeinsamen Nachlassplan ausarbeiten. Dieser mündet meistens in einen Erbvertrag, der auch von den Nachkommen mitunterzeichnet wird. Spätere Unstimmigkeiten oder gar Streitigkeiten können damit bestmöglich vermieden werden. Das Gesetz gibt bereits viel Sinnvolles vor, je nach Lebenssituation ist es aber trotzdem ratsam, die gesetzlichen Vorgaben zu spezifizieren. Mit der jüngsten Überarbeitung des Erbrechts haben Erblassende zudem weitere Freiheiten gewonnen, um ihren Nachlass noch individueller zu regeln.

Wie teilen Vermögende ihren Nachlass vernünftig unter den Erbenden auf? Welche Kriterien zählen?

Dafür gibt es keine gültige Regel oder ein Allgemeinrezept. Jeder Erbende befindet sich in einer anderen Lebenssituation und hat eigene Werte und Überzeugungen. Die Gesetzgebung sieht zum Glück bereits eine grundsätzlich faire Aufteilung des Nachlasses vor, das hilft. Vererben und Erben ist aber immer auch eine sehr emotionale Angelegenheit. Insbesondere bei Liegenschaften, die sich schon seit Generationen im Familienbesitz befinden und in der vielleicht die Kinder aufgewachsen sind, sollte mit den Nachkommen geklärt werden, was für Ansprüche und Erwartungen bestehen. Manchmal haben Erblassende klare Vorstellungen, welche sich aber überhaupt nicht mit den Interessen der Nachkommen decken. Deshalb gilt für alle Familien: Sprecht miteinander! Und zwar nicht erst auf dem Sterbebett. Denn eines dürften die allermeisten Erblassenden gemeinsam haben, nämlich das Bedürfnis nach Harmonie unter den erbenden Familienmitgliedern. Wir von der DC Bank sind dafür da, unseren Kundinnen und Kunden bestmöglich dabei zu helfen, dass sie dieses Ziel mit ihrer Nachlassregelung erreichen.

Wie die DC Bank bei der Nachlassplanung unterstützt

Vorsorgethemen sind Bestandteil eines jeden fundierten Beratungsgesprächs, dazu gehört auch die Nachlassplanung. Beim mindestens einmal jährlich stattfindenden «Standortbestimmungsgespräch» mit den Kundinnen und Kunden holen die Kundenberater:innen der DC Bank jeweils den Unterstützungsbedarf in diesen Themenbereichen ab. Sie verfügen alle über ein fundiertes Wissen im Bereich von Erb- und Nachlassfragen. Bei sehr spezifischen und komplexen Fragestellungen steht ein grosses Netzwerk von externen Steuerfachleuten, Notar:innen und Anwält:innen zur Verfügung, wobei die DC Bank immer als Drehscheibe zwischen den Ansprechpartnern fungiert.

Nachlassplanung in vier Schritten

  1. Alles beginnt mit einem Gespräch: Mit der Kundenberaterin oder dem Kundenberater der DC Bank oder auch mit dem Notariat oder der Anwaltschaft werden die persönlichen Bedürfnisse im Bereich der Nachlassplanung abgeholt. 
  2. Alles wird analysiert: Die sorgfältige Auslegeordnung des Vermögens und der Verbindlichkeiten ist für die DC Bank zentral, um die Finanzplanung und Anlagestrategie der Kundin oder des Kunden optimal auszurichten, auch für die Zeit nach dem Ableben.
  3. Alle Nachkommen involvieren: Wenn Nachkommen vorhanden sind, empfiehlt sich, diese möglichst bald in die finanziellen Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Dazu gehört je nach dem, dass die Kinder ebenfalls an den Besprechungen mit der DC Bank teilnehmen.
  4. Alles wird laufend überprüft: Wenn der letzte Wille einmal zu Papier gebracht ist, gilt es in regelmässigen Abständen zu überprüfen, ob die getroffene Nachlassregelung nach wie vor passend ist, oder ob sich an der persönlichen Situation und den Vorstellungen etwas verändert hat. Der Prozess ist somit nie vollständig abgeschlossen.

Interview-Partner

Picture of Diego Wüthrich

Diego Wüthrich

Seine Laufbahn begann Diego Wüthrich 2006 als Trainee bei der UBS in Bern. Im Anschluss war er als Assistent im Private Banking tätig. Danach war er als Privatkundenberater bei Sarasin & Cie in Bern (heute J. Safra Sarasin) beschäftigt bevor er fünf Jahre später zur LGT Bank (Schweiz) in Bern wechselte.

Seit 2015 ist Diego Wüthrich «Privatkundenberater Premium» bei der DC Bank.
Er ist ergänzend verantwortlich für den Vorsorgebereich und dabei insbesondere für Anlagelösungen im überobligatorischen Bereich.

Diego Wüthrich wurde 1984 geboren und ist Vater zweier Söhne. Er besitzt einen Abschluss als Betriebsökonom FH mit Vertiefung in Banking & Finance und ist Finanzplaner mit eidg. Fachausweis.

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Diego Wüthrich

Seine Laufbahn begann Diego Wüthrich 2006 als Trainee bei der UBS in Bern. Im Anschluss war er als Assistent im Private Banking tätig. Danach war er als Privatkundenberater bei Sarasin & Cie in Bern (heute J. Safra Sarasin) beschäftigt bevor er fünf Jahre später zur LGT Bank (Schweiz) in Bern wechselte.

Seit 2015 ist Diego Wüthrich «Privatkundenberater Premium» bei der DC Bank.
Er ist ergänzend verantwortlich für den Vorsorgebereich und dabei insbesondere für Anlagelösungen im überobligatorischen Bereich.

Diego Wüthrich wurde 1984 geboren und ist Vater zweier Söhne. Er besitzt einen Abschluss als Betriebsökonom FH mit Vertiefung in Banking & Finance und ist Finanzplaner mit eidg. Fachausweis.