DC Bank
Schauplatzgasse 21
Postfach
3001 Bern
Telefon 031 328 85 85
Telefax 031 328 85 86
info(at)dcbank.ch
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Bankenclearing: 8397
PC-Konto: 30-38141-6
ESR Konto: 01-616-8
SWIFT/BIC: DCBECH22XXX
MWST: CHE-108.918.882 MWST
LEI: 52990 02SVV SIGCJ UJD10
Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen genau durch, denn mit dem Zugriff auf diese Website erklären Sie, dass Sie die Anwendungsbedingungen im Zusammenhang mit dieser Website anerkennen. Wenn Sie mit den nachfolgenden Bedingungen nicht einverstanden sind, unterlassen Sie bitte den Zugriff auf diese Website.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen einer Regelung der gegenseitigen Beziehung zwischen dem Kunden und der DC Bank.
Die Hinweise zu den Vertriebsentschädigungen und anderen geldwerten Leistungen finden Sie in diesem Dokument.
Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Über 100 Länder, darunter auch die Schweiz, haben bisher die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf der Internetseite der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Der Schweizerische Bankenombudsman ist eine neutrale und kostenlose Informations- und Vermittlungsstelle. Er befasst sich mit konkreten Beschwerden von Kundinnen und Kunden gegen eine Bank mit Sitz in der Schweiz.
Unter www.bankenombudsman.ch finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle.
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Ja, die DC Bank Deposito-Cassa der Stadt Bern ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung "Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern" zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.